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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Beratungsleistungen der Kreutz & Partner GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Kreutz & Partner GmbH, Kölner Str. 190, 57290 Neunkirchen (nachfolgend „K&P“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) geschlossen werden. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als K&P ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von K&P oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Angebote von K&P sind freibleibend.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (z. B. in einem Rahmenvertrag oder einem Statement of Work). Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(3) K&P erbringt seine Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

(4) K&P ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. K&P haftet für deren Verschulden wie für eigenes.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt K&P alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für die Dauer des Projekts entscheidungsbefugt ist und als Koordinator fungiert.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von K&P. K&P ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen und vereinbarte Termine entsprechend anzupassen.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist K&P berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, unbeschadet weiterer Ansprüche.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung entweder als Festpreis oder auf Basis von Zeithonoraren (Tages-/Stundensätzen). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden, sofern nicht in der Vergütung enthalten, nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß vorheriger Vereinbarung gesondert abgerechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug ist K&P berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) K&P ist berechtigt, bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat monatliche Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

§ 5 Stornierung und Terminverschiebung

(1) Der Auftraggeber kann vereinbarte Beratungstermine, Workshops oder Schulungen stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:

  • Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei
  • Stornierung 15 – 29 Tage vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

(2) Terminverschiebungen sind einmalig kostenfrei möglich, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen und der Ersatztermin innerhalb von 60 Tagen liegt. Andernfalls gelten die Stornobedingungen gemäß Abs. 1.

(3) K&P behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung wesentlicher Projektmitarbeiter, höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird schnellstmöglich ein Ersatztermin angeboten; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Präsentationen, Analysen, Software, Dokumentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im geistigen Eigentum von K&P.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von K&P.

(3) Allgemeine Methoden, Frameworks, Tools und Know-how von K&P, die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, verbleiben uneingeschränkt bei K&P und dürfen auch in anderen Projekten eingesetzt werden.

(4) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. ChatGPT, Google Gemini, Miro, AIDGEN Suite etc.) eingesetzt werden, gelten für die mit diesen Tools erzeugten Inhalte die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters. K&P übernimmt keine Gewähr dafür, dass an KI-generierten Inhalten ein umfassendes Urheberrecht oder exklusives Nutzungsrecht des Auftraggebers begründet werden kann.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) K&P verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von K&P erhaltenen Unterlagen, Methoden und Ergebnisse vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von K&P Dritten zugänglich zu machen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, (b) nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (c) der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Näheres regelt ggf. eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von K&P.

§ 8 Haftung

(1) K&P haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von K&P oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet K&P nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung von K&P ist je Schadensfall begrenzt auf:

  • Bei Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR
  • Bei Vermögensschäden: 250.000 EUR

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(5) K&P haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Ergebnissen, die unter Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen (z. B. ChatGPT, Google Gemini, Miro, AIDGEN Suite etc.) erzeugt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung für sogenannte „Halluzinationen“ oder fehlerhafte Ausgaben solcher Werkzeuge ist ausgeschlossen.

(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Leistung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz.

§ 9 Kündigung

(1) Bei laufenden Beratungsverhältnissen ohne feste Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt, (b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Im Falle einer Kündigung hat K&P Anspruch auf Vergütung aller bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

§ 10 Abwerbeverbot

(1) Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung verpflichten sich beide Parteien, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, abzuwerben oder deren Abwerbung zu fördern.

(2) Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist die verletzende Partei verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 50.000 EUR, zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 11 Referenznennung

K&P ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in anonymisierter Form als Referenz in Eigendarstellungen (Webseite, Präsentationen, Angebotsunterlagen) zu nennen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem schriftlich. Eine namentliche Nennung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von K&P. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Siegen (bei dem zuständigen Amts- bzw. Landgericht), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kreutz & Partner GmbH
Kölner Str. 190 · 57290 Neunkirchen
Stand: August 2025