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Arbeitnehmerüberlassung

Kompetenzen, die Ihre Teams ergänzen

1. Auf Knopfdruck die passenden Kandidaten

Wir sind spe­zia­li­siert auf Ihre Bran­che und ken­nen den Markt. Wir wis­sen, wel­che Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen Unter­neh­men benö­ti­gen, um erfolg­reich zu sein.

2. Sie entscheiden sich für einen Bewerber

Wir legen Ihnen bis zu fünf aus­sa­ge­kräf­ti­ge Pro­fi­le von qua­li­fi­zier­ten Kan­di­da­ten vor. Nun kön­nen Sie aus­wäh­len, wel­che die­ser Bewer­ber Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch näher ken­nen­ler­nen möchten.

Die Ter­min­ein­la­dung sowie die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on über­neh­men wir für Sie.

3. Die Zusammenarbeit beginnt

Das Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz macht es mög­lich, dass Sie bis zu 18 Mona­te mit unse­ren Exper­ten zusam­men­ar­bei­ten. Im Anschluss schreibt der Gesetz­ge­ber eine drei­mo­na­ti­ge Pau­se vor, bis die Zusam­men­ar­beit fort­ge­setzt wer­den kann.

4. (Optional) Festanstellung nach dem Ende ANÜ

Wenn es für bei­de Sei­ten glei­cher­ma­ßen passt, kön­nen Sie unse­re Exper­ten nach dem Ende des Über­las­sungs­zeit­raums gegen Zah­lung einer ver­trag­lich fixier­ten Pau­scha­le von drei Monats­ge­häl­tern übernehmen.

Auf die­se Wei­se kön­nen Sie die die Arbeit­neh­mer­über­las­sung auch als risi­ko­ar­mes Pro­be­zeit-Modell nutzen.

Arbeitnehmerüberlassung

Kompetenzen, die Ihre Teams ergänzen

1. Auf Knopfdruck die passenden Kandidaten

Wir sind spe­zia­li­siert auf Ihre Bran­che und ken­nen den Markt. Wir wis­sen, wel­che Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen Unter­neh­men benö­ti­gen, um erfolg­reich zu sein.

2. Sie entscheiden sich für einen Bewerber

Wir legen Ihnen bis zu fünf aus­sa­ge­kräf­ti­ge Pro­fi­le von qua­li­fi­zier­ten Kan­di­da­ten vor. Nun kön­nen Sie aus­wäh­len, wel­che die­ser Bewer­ber Sie in einem per­sön­li­chen Gespräch näher ken­nen­ler­nen möchten.

Die Ter­min­ein­la­dung sowie die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on über­neh­men wir für Sie.

3. Die Zusammenarbeit beginnt

Das Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz macht es mög­lich, dass Sie bis zu 18 Mona­te mit unse­ren Expert*Innen zusam­men­ar­bei­ten. Im Anschluss schreibt der Gesetz­ge­ber eine drei­mo­na­ti­ge Pau­se vor, bis die Zusam­men­ar­beit fort­ge­setzt wer­den kann.

4. (Optional) Festanstellung nach dem Ende der ANÜ

Wenn es für bei­de Sei­ten glei­cher­ma­ßen passt, kön­nen Sie unse­re Exper­ten nach dem Ende des Über­las­sungs­zeit­raums gegen Zah­lung einer ver­trag­lich fixier­ten Pau­scha­le von drei Monats­ge­häl­tern übernehmen.

Auf die­se Wei­se kön­nen Sie die die Arbeit­neh­mer­über­las­sung auch als risi­ko­ar­mes Pro­be­zeit-Modell nutzen.