Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreutz & Partner GmbH

§ 1 Gel­tungs­be­reich 

    1. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­trä­ge zwi­schen der Kreutz & Part­ner GmbH, Köl­ner Stra­ße 190, 57290 Neun­kir­chen, Deutsch­land (nach­fol­gend ‘Auf­trag­neh­mer’), und ihren Kun­den (nach­fol­gend ‘Auf­trag­ge­ber’).
    2. Die­se AGB gel­ten aus­schließ­lich für Unter­neh­mer i.S.d. § 14 BGB sowie für juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts und öffent­lich-recht­li­che Sondervermögen.
    3. Abwei­chen­de oder ent­ge­gen­ste­hen­de Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, sie wur­den aus­drück­lich schrift­lich bestätigt.

§ 2 Ver­trags­ge­gen­stand und Leis­tungs­um­fang 

    1. Der Auf­trag­neh­mer erbringt Bera­tungs­dienst­leis­tun­gen in den Berei­chen Unter­neh­mens­be­ra­tung, Stra­te­gie, Pro­zes­se und digi­ta­le Transformation.
    2. Die Leis­tun­gen des Auf­trag­neh­mers sind erbracht, sobald die erfor­der­li­chen Ana­ly­sen, Emp­feh­lun­gen oder Kon­zep­te erstellt und dem Auf­trag­ge­ber über­mit­telt wur­den. Ein bestimm­ter wirt­schaft­li­cher Erfolg wird nicht geschuldet.
    3. Der Auf­trag­neh­mer nutzt digi­ta­le Tools wie MS Teams, Miro, Share­Point sowie KI-gestütz­te Tools wie ChatGPT oder Gemi­ni zur Opti­mie­rung der Bera­tung. Eine Haf­tung für Fehl­funk­tio­nen oder unge­naue Ergeb­nis­se die­ser Tools wird ausgeschlossen.
    4. Der Auf­trag­neh­mer kann zur Leis­tungs­er­brin­gung Drit­te als Unter­auf­trag­neh­mer ein­set­zen, bleibt jedoch gegen­über dem Auf­trag­ge­ber verantwortlich.

§ 3 Mit­wir­kungs­pflich­ten des Auf­trag­ge­bers 

    1. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, sämt­li­che für die Auf­trags­durch­füh­rung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen und Daten recht­zei­tig zur Ver­fü­gung zu stellen.
    2. Unter­lässt der Auf­trag­ge­ber eine erfor­der­li­che Mit­wir­kung oder ver­zö­gert sich die Leis­tungs­er­brin­gung aus die­sem Grund, haf­tet der Auf­trag­neh­mer nicht für hier­aus resul­tie­ren­de Schä­den oder Verzögerungen.
    3. Falls der Auf­trag­ge­ber sei­nen Mit­wir­kungs­pflich­ten trotz Mah­nung nicht nach­kommt, ist der Auf­trag­neh­mer berech­tigt, den Ver­trag vor­zei­tig zu been­den. Die bis dahin erbrach­ten Leis­tun­gen sind in vol­lem Umfang zu vergüten.

§ 4 Ver­gü­tung und Zah­lungs­be­din­gun­gen 

    1. Die Ver­gü­tung erfolgt auf Grund­la­ge eines schrift­lich ver­ein­bar­ten Fest­prei­ses oder nach Zeit­auf­wand (Zeit­ho­no­rar). Ein rein erfolgs­ab­hän­gi­ges Hono­rar wird ausgeschlossen.
    2. Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt nach erbrach­ter Leis­tung und ist ohne Abzug inner­halb von 14 Tagen zur Zah­lung fällig.
    3. Gerät der Auf­trag­ge­ber in Zah­lungs­ver­zug, betra­gen die Ver­zugs­zin­sen 9 % über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz gemäß § 288 BGB. Mahn­ge­büh­ren wer­den mit 40 EUR je Mah­nung berechnet.
    4. Die Auf­rech­nung gegen For­de­run­gen des Auf­trag­neh­mers ist nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­for­de­run­gen zulässig.

§ 5 Haf­tungs­aus­schluss und ‑begren­zung 

    1. Die Haf­tung des Auf­trag­neh­mers ist auf 5.000.000 EUR für Personen/Sachschäden und 500.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den pro Scha­dens­fall begrenzt.
    2. Der Auf­trag­neh­mer haf­tet nicht für Ver­zö­ge­run­gen oder Schä­den, die durch feh­len­de oder ver­spä­te­te Mit­wir­kung des Auf­trag­ge­bers entstehen.
    3. Die Haf­tung für leicht fahr­läs­si­ge Pflicht­ver­let­zun­gen wird aus­ge­schlos­sen, sofern die­se nicht wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten betreffen.

§ 6 Geheim­hal­tung und Schutz geis­ti­gen Eigen­tums 

    1. Sämt­li­che vom Auf­trag­neh­mer erstell­ten Kon­zep­te, Ana­ly­sen, Berich­te und sons­ti­ge Doku­men­te dür­fen nur für inter­ne Zwe­cke des Auf­trag­ge­bers ver­wen­det wer­den. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist untersagt.
    2. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, die im Rah­men der Zusam­men­ar­beit gewon­ne­nen Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich zu behandeln.
    3. Ver­let­zun­gen die­ser Geheim­hal­tungs­pflicht kön­nen zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen führen.

§ 7 Wett­be­werbs- und Abwer­be­ver­bot 

    1. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit und 12 Mona­te nach Ver­trags­en­de kei­ne Mit­ar­bei­ter oder Unter­auf­trag­neh­mer des Auf­trag­neh­mers direkt oder indi­rekt abzu­wer­ben oder einzustellen.
    2. Bei Zuwi­der­hand­lung wird eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 50.000 EUR pro Ver­stoß fällig.

§ 8 Kün­di­gung 

    1. Der Bera­tungs­ver­trag kann von bei­den Par­tei­en mit einer Frist von 14 Kalen­der­ta­gen zum Monats­en­de in Text­form gekün­digt werden.
    2. Falls der Auf­trag­ge­ber den Ver­trag vor­zei­tig been­det, bleibt er zur Zah­lung der bis dahin erbrach­ten Leis­tun­gen verpflichtet.
    3. Falls der Auf­trag­neh­mer auf­grund feh­len­der Mit­wir­kung des Auf­trag­ge­bers oder aus wich­ti­gem Grund kün­digt, bleibt der Zah­lungs­an­spruch eben­falls bestehen.

§ 9 Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht 

    1. Für alle Rechts­strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.
    2. Gerichts­stand ist der Sitz der Kreutz & Part­ner GmbH in Neunkirchen.
    3. Falls der Auf­trag­ge­ber sei­nen Sitz außer­halb Deutsch­lands, aber inner­halb der DACH-Regi­on hat, wird als Gerichts­stand eben­falls Neun­kir­chen vereinbart.

§ 10 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel 

Soll­te eine Bestim­mung die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein, blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen davon unbe­rührt. An die Stel­le der unwirk­sa­men Rege­lung tritt eine dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung am nächs­ten kom­men­de Rege­lung. 

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