Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreutz & Partner GmbH (Stand 08/2025)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kreutz & Partner GmbH (nachfolgend ‘Auftragnehmer’) und ihren Kunden (nachfolgend ‘Auftraggeber’).
2. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auf-traggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
4. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklä-rung des Auftragnehmers, abrufbar unter: http://kreutz-partner.de/datenschutz
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Strategie, Prozesse und digitale Transformation.
2. Die Leistung ist erbracht, sobald die vereinbarten Analysen, Empfehlungen oder Konzepte erstellt und dem Auftraggeber übermittelt wurden. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Der Auftragnehmer verwendet u. a. digitale Tools wie MS Teams, Miro, SharePoint sowie KI-gestützte Systeme wie ChatGPT oder Gemini. Eine Haftung für etwaige Fehlfunktionen oder ungenaue Ergebnisse dieser Tools ist ausgeschlossen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Unterauftragnehmer) einzusetzen, bleibt jedoch für die Vertragserfüllung verantwortlich.
5. Änderungswünsche des Auftraggebers während der Projektlaufzeit gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer kann eine Anpassung von Zeitplan und Vergütung verlangen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig bereitzustellen.
2. Verzögerungen oder Schäden aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nach, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind voll zu vergüten.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines schriftlich vereinbarten Festpreises oder nach Zeitaufwand (Zeithonorar). Ein rein erfolgsabhängiges Honorar wird ausgeschlossen.
2. Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%)
3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug betragen die Verzugszinsen 9 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Pro Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von 40 EUR fällig.
5. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Haftung
1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall begrenzt.
2. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
4. Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) besteht keine Haftung.
§ 6 Geheimhaltung und Schutz geistigen Eigentums
1. Alle durch den Auftragnehmer erstellten Konzepte, Berichte, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rah-men der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
3. Bei Verletzung dieser Pflicht behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 7 Nutzungsrechte
1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen zur internen Verwendung ein.
2. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
§ 8 Wettbewerbs- und Abwerbeverbot
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben oder einzustellen.
2. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR pro Fall fällig.
§ 9 Stornierung vor Projektbeginn
1. Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis 14 Kalendertage vor geplantem Projektbeginn fällt keine Stornogebühr an.
2. Bei Stornierung weniger als 14, aber mehr als 7 Kalendertage vor Projektbeginn werden 25 % des vereinbarten Honorars fällig.
3. Bei Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Projektbeginn werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
§ 9a Ausfallhonorar nach Projektbeginn
1. Wird ein Projekt nach dem vereinbarten Projektbeginn durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund abgebrochen oder auf unbestimmte Zeit verschoben, so steht dem Auftragnehmer ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamthonorars für die nicht mehr durchführbaren Leistungen zu.
2. Dies gilt unabhängig von einer Kündigung nach §10 und zusätzlich zu den bis dahin erbrachten und abzurechnenden Leistungen.
3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringer Schaden entstanden ist.
§ 10 Kündigung
1. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform kündigen.
2. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet.
3. Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber mitwirkungspflichtig verletzt oder ein wichtiger Grund vorliegt.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Siegen (bzw. Neunkirchen).
3. Für Auftraggeber mit Sitz in der DACH-Region gilt ebenfalls Neunkirchen als Gerichtsstand.
§12 Referenznennung
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie eine sachliche, prägnante Beschreibung des durchgeführten Projekts (z.B. Branche, Thema, Zeitraum, Nutzen) als Referenz zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung in Präsentationen, auf der Website, in Angeboten sowie in sozialen und digitalen Medien.
2. Sofern der Auftraggeber dieser Nutzung widersprechen möchte, hat er dies spätestens bei Projektende in Textform mitzuteilen.
3. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, insbesondere mit personenbezogenen Daten oder Zitaten, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung zu ersetzen.
August 2025
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